RifT
Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger
Die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) werden als ständig fortgeschriebene Textausgabe vom Ministerium für Finanzen amtlich herausgegeben.
Sie gelten für Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg (VBV).
Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten sie ergänzend zu den Regelungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen der Länder (RBBau).
Die hier aufrufbaren RifT-Muster im pdf-Format sind n i c h t zum Ausfüllen durch Dritte bestimmt.
Ansprechpartner
RifT-Land
Betriebsleitung Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Frau Mändle (Tel.: 0711/6673-3481).
RifT-Bund
Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg, Frau Jägle (Tel.: 0761/59533-142).
Bei Fragen zur RifT wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner der Betriebsleitungen.